WANN IST PSYCHOTHERAPIE SINNVOLL?
Eine Psychotherapie kann – unabhängig von einer allenfalls notwendigen ärztlichen Behandlung – bei folgenden Problemen sinnvoll sein:
(Quelle: "Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen"):
- Bei Ängsten, die Ihre Lebensqualität einschränken;
- belastenden Zwangsgedanken und Zwangshandlungen wie z. B. immer wiederkehrenden Gedanken, dem Drang, sich immer wieder zu waschen, zuzusperren usw.;
- Depressionen;
- Süchten wie z. B. Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Essen, Spielen, Drogen usw.;
- psychosomatischen Erkrankungen, also Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen. Das können z. B. Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre, entzündliche Darmerkrankungen, Migräne, Magersucht, Fettsucht, Ess- und Brechsucht, Asthma bronchiale, Bluthochdruck und Allergien sein;
- funktionellen Störungen, das sind häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben, wie z. B. Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, sexuelle Probleme, Atemnot, Herzbeschwerden und Verspannungen. Diese Symptome können aber auch durch eine körperliche Erkrankung hervorgerufen werden;
- belastenden Lebenssituationen und Lebenskrisen wie z. B. bei schweren oder chronischen Erkrankungen, bei einer Behinderung, beim Verlust von Partnern, Kindern oder Eltern oder auch beim Verlust des Arbeitsplatzes;
- Problemen und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie wie z. B. sexuelle Probleme; "nicht mehr miteinander reden können", Trennung und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern.
Wichtige Voraussetzungen für eine Psychotherapie sind Ihr Wunsch, etwas zu verändern, und Ihre grundsätzliche Bereitschaft, sich mit Ihren Gefühlen und Ihrem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht: Psychotherapie kann in jedem Lebensalter hilfreich sein.
Ob eine Psychotherapie eine sinnvolle Behandlung bei einem Problem darstellt und ob auch andere Berufsgruppen – wie z. B. Ärzte oder klinische Psychologen – konsultiert werden sollen, wird insbesondere im Rahmen des Erstgesprächs mit der Psychotherapeutin bzw. dem Psychotherapeuten geklärt.